Rechtliche Fragen
Alle medizinischen Eingriffe in der ISIDA-Klinik werden in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Ukraine durchgeführt. Ein günstiger rechtlicher Rahmen ermöglicht es uns, unseren Patienten eine breite Palette von Dienstleistungen anzubieten.
Die Spezialisten unserer Klinik erfüllen die Verpflichtungen der nationalen Qualitätsnorm DSTU ISO 9001:2015. Die Behandlung in unserer Klinik entspricht auch internationalen Standards und ist von der deutschen LGA – InterCert zertifiziert.
Gesetzgebung
Gemäß Artikel 123 des Familiengesetzbuches der Ukraine vom 10.01.2002 Nr. 2947-III „Anerkennung der Abstammung eines Kindes, das durch eine assistierte Reproduktionstechnologie geboren wurde“:
1. Im Falle eines durch IVF gezeugten Kindes gilt der Ehemann der Mutter mit seiner schriftlichen Zustimmung als Vater.
2. Wenn der durch IVF gezeugte Embryo eines Paares in den Körper der Frau übertragen wird, sind die Eltern des Kindes das Paar.
3. Ein Ehepaar wird als Eltern eines Kindes anerkannt, das die Ehefrau nach dem Transfer eines von ihrem Mann und einer anderen Frau durch IVF gezeugten Embryos zur Welt gebracht hat.
Gemäß dem Erlass des Gesundheitsministeriums der Ukraine Nr. 787 vom 09. September 2013 „Über die Genehmigung des Verfahrens für den Einsatz von assistierten Reproduktionstechnologien“ sind die folgenden Technologien erlaubt:
- In-vitro-Fertilisation;
- Eizellenspende;
- Kryokonservierung von Eizellen, Spermien und Embryonen;
- Komplementäre Technologien im IVF-Programm:
CSI;
Hilfsschraffur;
Genetische Präimplantationsdiagnostik (PID). - Leihmutterschaft (in unserer Klinik wird diese Technologie ausschließlich aus medizinischen Gründen eingesetzt)
Embryonen
Embryotransfer
Bei der In-vitro-Fertilisation empfiehlt der Gesetzgeber, dass nicht mehr als ein oder zwei Embryonen übertragen werden sollten. Bei medizinischer Indikation kann eine weitere Anzahl von Embryonen übertragen werden.
Kryokonservierung
Die Kryokonservierung von Embryonen ist erlaubt. Gefrorene Embryonen können in den folgenden Zyklen verwendet werden. Das ukrainische Recht sieht keine Frist für die Konservierung von Embryonen vor. Der Transport von Embryonen ins Ausland ist nicht verboten, aber die Bedingungen sind nicht klar definiert. Beim Embryotransport ist es wichtig, sich Gedanken über die Rechtssicherheit des Verfahrens zu machen.
Embryonenverkleinerung
In Fällen, in denen eine Mehrlingsschwangerschaft das Leben und die Gesundheit der Frau gefährden könnte, und in einigen anderen Fällen erlaubt das Gesetz die Entnahme einer bestimmten Anzahl von Embryonen. Der Arzt und die schwangere Frau treffen diese Entscheidung gemeinsam. Voraussetzung für die Verkleinerung, die vor der 10. Schwangerschaftswoche erfolgen muss, ist die schriftliche Einwilligung der Patientin.
Eizellen- und Samenspende
Spende
Die Eizell- und Samenspende in der Ukraine ist anonym und erfolgt nur aus medizinischen Gründen und mit schriftlicher Zustimmung der Patientinnen. Nach dem Gesetz können Spender keine elterlichen Rechte an einem ungeborenen Kind geltend machen.
Die Spenderin erhält keine Informationen darüber, wer die Empfängerin der Zellen ist und welche Kinder geboren werden.
Die Anforderungen an Eizellenspenderinnen sind hoch. In Frage kommt eine Frau zwischen 20 und 32 Jahren, die körperlich gesund ist, keine Erbkrankheiten hat, ein gesundes Kind hat und keine schlechten Angewohnheiten oder negativen phänotypischen Erscheinungen aufweist.